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Meine Nachbarschaft: Platz der vergessenen Kinder

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraße

26.02.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1353/5 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u.a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2025 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der HansThomaStraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6104 entstanden aus Vorlage: OF 1221/5 vom 10.10.2024 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus an diesem Ort 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das 1911 eröffnete Kinderhaus geht auf den 1901 von Bertha Pappenheim und Henriette Fürth gegründeten Verein der Weiblichen Fürsorge e. V. zurück, ein "Israelitische[r] Frauenverein zur Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen für die Gesamtinteressen der jüdischen Frauenwelt": Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um das Jahr 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u. a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderhaus an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderhaus stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 210 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Gedenkstätte „Platz der vergessenen Kinder“

20.10.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 28.09.2023 Betreff: Umgestaltung der Gedenkstätte "Platz der vergessenen Kinder" Der Magistrat wird gebeten, den Platz der Gedenkstätte "Platz der vergessenen Kinder" in Frankfurt am Main, Hans-Thoma-Straße, umzugestalten. Im Sinne einer angemessenen Würdigung der Gedenkstätte schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen zur Umgestaltung vor: 1. Sitzgelegenheit: Es sollte eine Sitzgelegenheit, möglicherweise in Form einer langen Bank ähnlich der im Städelvorgarten, errichtet werden. Diese Bank sollte Platz für mehrere Personen bieten und es den Besuchern ermöglichen, eine angemessene Zeit zu verweilen, den Text auf der Hinweistafel zu lesen, das Kunstwerk zu betrachten und sich über die Bedeutung des Ortes auszutauschen. 2. Entfernung des Asphalts: Der derzeitige Asphaltbelag sollte vollständig aufgebrochen und entfernt werden. An seiner Stelle sollte ein Kiesbelag eingebracht werden, vorzugsweise aus hellem Kies. Dieser Belag ist durchlässig und ermöglicht den Bäumen den Zugang zu Regenwasser, was für ihre Gesundheit und das Ökosystem von Vorteil ist. 3. Bepflanzung: Um den Platz vor dem starken Verkehr abzuschirmen, sollte eine Bepflanzung vorgenommen werden. Dies könnte in Form einer Hecke oder anderer pflegeleichter, klimaresistenter Pflanzen geschehen. Die Pflanzen könnten in weiß blühender Variante gewählt werden, um den Platz aufzuhellen, da er aufgrund des Baumschattens etwas dunkel wirkt. Um sicherzustellen, dass der Platz nicht wie bis jetzt für E-Roller genutzt wird und gleichzeitig auf die Bedeutung dieses Ortes hinzuweisen, könnte ein Schild mit Schriftzug "Gedenkstätte" aufgestellt werden. Begründung: Diese Gedenkstätte für die 1942 deportierten und überwiegend ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Waisenhauses ist von besonderer historischer Bedeutung und verdient eine Aufwertung, um als angemessener Gedenkort für die Öffentlichkeit zu dienen. Derzeit befinden sich auf dem Platz ein im Jahr 2017 eingeweihtes Kunstwerk sowie eine Hinweistafel. Der Platz selbst ist vollständig mit Asphalt versiegelt, einschließlich des Wurzelbereichs der bestehenden Linde und Platane. Lediglich an den Rändern existieren Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 221 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung der Gedenkstätte „Platz der vergessenen Kinder“

28.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2023, OF 923/5 Betreff: Umgestaltung der Gedenkstätte "Platz der vergessenen Kinder" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Platz der Gedenkstätte "Platz der vergessenen Kinder" in Frankfurt am Main, Hans-Thoma-Straße umzugestalten. Im Sinne einer angemessenen Würdigung der Gedenkstätte schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen zur Umgestaltung vor: Sitzgelegenheit: Es sollte eine Sitzgelegenheit, möglicherweise in Form einer langen Bank ähnlich der im Städelvorgarten, errichtet werden. Diese Bank sollte Platz für mehrere Personen bieten und ermöglicht es den Besuchern, eine angemessene Zeit zu verweilen, den Text auf der Hinweistafel zu lesen, das Kunstwerk zu betrachten und sich über die Bedeutung des Ortes auszutauschen. Entfernung des Asphalts: Der derzeitige Asphaltbelag sollte vollständig aufgebrochen und entfernt werden. An seiner Stelle sollte ein Kiesbelag eingebracht werden, vorzugsweise aus hellem Kies. Dieser Belag ist durchlässig und ermöglicht den Bäumen den Zugang zu Regenwasser, was für ihre Gesundheit und das Ökosystem von Vorteil ist. Bepflanzung: Um den Platz vor dem starken Verkehr abzuschirmen sollte eine Bepflanzung vorgenommen werden. Dies könnte in Form einer Hecke oder anderer pflegeleichter, klimaresistenter Pflanzen geschehen. Die Pflanzen könnten in weiß blühender Variante gewählt werden, um den Platz aufzuhellen, da er aufgrund des Baumschattens etwas dunkel wirkt. Um sicherzustellen, dass der Platz nicht wie bis jetzt, für E-Roller genutzt wird und gleichzeitig auf die Bedeutung dieses Ortes hinzuweisen, könnte ein Schild mit Schriftzug "Gedenkstätte" aufgestellt werden. Begründung: Diese Gedenkstätte für die 1942 deportierten und überwiegend ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Waisenhauses ist von besonderer historischer Bedeutung und verdient eine Aufwertung, um als angemessener Gedenkort für die Öffentlichkeit zu dienen. Derzeit befindet sich auf dem Platz ein 2017 eingeweihtes Kunstwerk sowie eine Hinweistafel. Der Platz selbst ist vollständig mit Asphalt versiegelt, einschließlich des Wurzelbereichs der bestehenden Linde und Platane. Lediglich an den Rändern existieren Fußwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4664 2023 Die Vorlage OF 923/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 965 entstanden aus Vorlage: OF 221/5 vom 12.10.2021 Betreff: Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Angebote digitaler Erinnerungskultur zur Verfolgung der jüdischen Bürger im Ortsbezirk 5 bereits von der Stadt gefördert oder bereitgestellt worden sind; 2. wie bestehende Orte der Erinnerungskultur (z. B. Platz der vergessenen Kinder) um digitale Schnittstellen (QR-Codes) ergänzt werden können, über die Opferbiografien direkt und vor Ort "erinnerbar" gemacht werden können; 3. ob die bereits installierten Stolpersteine im Ortsbezirk durch "digitale Stolpersteine" ergänzt werden könnten, über die Opferbiografien leicht erreichbar gemacht werden können; 4.ob digitale Angebote der Erinnerungskultur (z. B. auch VR-Rekonstruktion von zerstörten Synagogen) langfristig in ein übergreifendes Gesamtkonzept "digitaler Stadtrundgang" integriert werden können, in das die Aufarbeitungsarbeit der in der Erinnerungskultur engagierten Bürger eingepflegt werden kann; 5. welche Unterstützung die Stadt Frankfurt erinnerungskulturellen Initiativen/Vereinen bei der digitalen Verfügbarmachung ihrer Arbeitsergebnisse bislang zukommen lässt. Begründung: Erinnerungskultur findet im Ortsbezirk 5 gegenwärtig primär auf konventionellen Wegen statt. Es existieren Mahnmale wie jenes am Platz der vergessenen Kinder oder Gedenkorte wie das Licht- und Luftbad Niederrad. Bisher lebt die erinnerungskulturelle Arbeit im Ortsbezirk vom bürgerschaftlichen Engagement, von Vereinen (z. B. Das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V.), die sich dafür einsetzen, die Erinnerung an jüdisches Leben und die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten. Zuletzt haben sich in Frankfurt mehrere Initiativen (Jüdisches Leben in Frankfurt, Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main u. a.) zu einem "Netzwerk Erinnerungskultur" zusammengeschlossen und wollen einen "Knowledge Pool" pflegen. Die Stadt ist dafür verantwortlich, dem erinnerungskulturellen Engagement Plattformen und Freiräume zu bieten, um der Erinnerung an die NS-Verbrechen Sichtbarkeit im Stadtbild zu verschaffen. Sichtbarkeit heißt im digitalen Zeitalter, dass Inhalte nicht nur auf analogen Tafeln zu lesen sind, sondern z. B. über QR-Codes abrufbar gemacht werden. Die Stadt sollte insbesondere prüfen, wie eine geplante App, in der die bereits online abrufbaren "Stolperstein-Biografien" verlinkt werden sollen, eine möglichst große Reichweite erzielen kann. Einsatzmöglichkeiten von QR-Codes ("digitaler Stolperstein") in örtlicher Nähe zu den bestehenden Stolpersteinen sollten unter Einbindung der bestehenden Initiative sowie der Eigentümer geprüft werden, sofern diese beteiligt werden müssten. Unterstützung und Einbindung in eine übergreifende Förderung digitaler Erinnerungskultur verdienen auch innovative Ideen wie jene der Initiative 9. November e. V., die mit Augmented-Reality-Technik zerstörte Synagogen als Orte des Gedenkens wieder erlebbar machen wollen. Die mit dieser Anregung angeregten Maßnahmen sollen nicht die Eigeninitiative ersetzen, sondern unterstützen. Eine von der Stadt unterstützte digitale Plattform könnte bestenfalls so partizipativ sein, dass z. B. auch Schulklassen, die die Aufarbeitung der Vergangenheit als Projekt betreiben, ihre Projektergebnisse veröffentlichen können. Die Politik kann bei der Netzwerkbildung und Infrastrukturbereitstellung helfen. Neue Formen digitaler Erinnerungskultur bieten neue Möglichkeiten, gegen das Vergessen anzuarbeiten, erfordern aber Vernetzung und finanzielle Unterstützung. Es wäre bedauerlich, wenn die akribische Aufarbeitung von Biografien Frankfurter Opfer nicht so viele Bürger erreicht wie nur möglich. Dabei muss auch den neuen medialen Gewohnheiten jüngerer Generationen Rechnung getragen werden, die über digitale Kanäle aufnahmefähiger sind als über die konventionellen analogen Wege. Bislang bleibt die Stadt Frankfurt hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Erinnerung an jüdisches Leben im Frankfurter Süden und die Biografien der Opfer des Holocaust muss auch für kommende Generationen bewahrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 266 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 957 entstanden aus Vorlage: OF 210/5 vom 14.10.2021 Betreff: Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen Der Magistrat wird gebeten, den Raum unmittelbar um das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder durch eine geeignete bauliche Maßnahme so vom öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen, dass das Denkmal zukünftig nicht mehr durch das Abstellen von E-Scootern oder Fahrrädern entwürdigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt unmittelbar am Denkmal E-Scooter in größerer Zahl abgestellt, wodurch das Denkmal seiner Funktion als Gedenkstätte für die deportierten und ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Kinderheims in Sachsenhausen seiner Funktion als Gedenkstätte beraubt und entwürdigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen

14.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 210/5 Betreff: Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen Der Magistrat wird gebeten, den Raum unmittelbar um das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder durch eine geeignete bauliche Maßnahme so vom öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen, dass das Denkmal zukünftig nicht mehr durch das Abstellen von E-Scootern oder Fahrrädern entwürdigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt unmittelbar am Denkmal E-Scooter in größerer Zahl abgestellt, wodurch das Denkmal seiner Funktion als Gedenkstätte für die deportierten und ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Kinderheims in Sachsenhausen seiner Funktion als Gedenkstätte beraubt und entwürdigt wurde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 957 2021 Die Vorlage OF 210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5

12.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2021, OF 221/5 Betreff: Neue Konzepte der Erinnerungskultur im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, Welche Angebote digitaler Erinnerungskultur zur Verfolgung der jüdischen Bürger im Ortsbezirk 5 bereits von der Stadt gefördert oder bereitgestellt worden sind. Wie bestehende Orte der Erinnerungskultur (z.B. Platz der vergessenen Kinder) um digitale Schnittstellen (QR-Codes) ergänzt werden können, über die Opferbiografien direkt und vor Ort "erinnerbar" gemacht werden können. Ob die bereits installierten Stolpersteine im Ortsbezirk durch "digitale Stolpersteine" ergänzt werden könnten, über die Opfer-Biografien leicht erreichbar gemacht werden können. Ob digitale Angebote der Erinnerungskultur (z.B. auch VR-Rekonstruktion von zerstörten Synagogen) langfristig in ein übergreifendes Gesamtkonzept "digitaler Stadtrundgang" integriert werden können, in das die Aufarbeitungsarbeit der in der Erinnerungskultur engagierten Bürger eingepflegt werden kann. Welche Unterstützung die Stadt Frankfurt erinnerungskulturellen Initiativen/Vereinen bei der digitalen Verfügbarmachung ihrer Arbeitsergebnisse bislang zukommen lässt. Begründung: Erinnerungskultur findet im Ortsbezirk 5 gegenwärtig primär auf konventionellen Wegen statt. Es existieren Mahnmale wie jenes am Platz der vergessenen Kinder oder Gedenkort wie das Licht- und Luftbad Niederrad. Bisher lebt die erinnerungskulturelle Arbeit im Ortsbezirk vom bürgerschaftlichen Engagement, das von Vereinen (z.B. Das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e.V.), die sich dafür einsetzen, die Erinnerung an jüdisches Leben und die Verbrechen des Nationalsozialismus wachzuhalten. Zuletzt haben sich in Frankfurt mehrere Initiativen (Jüdisches Leben in Frankfurt, Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, u.a.) zu einem "Netzwerk Erinnerungskultur" zusammengeschlossen und wollen einen "Knowledge Pool" pflegen. Die Stadt ist dafür verantwortlich, dem erinnerungskulturellen Engagement Plattformen und Freiräume zu bieten, um der Erinnerung an die NS-Verbrechen Sichtbarkeit im Stadtbild zu verschaffen. Sichtbarkeit heißt im digitalen Zeitalter, dass Inhalte nicht nur auf analogen Tafeln zu lesen sind, sondern z.B. über QR-Codes abrufbar gemacht werden. Die Stadt sollte insbesondere prüfen, wie eine geplante App, in der die bereits online abrufbaren "Stolperstein-Biografien" verlinkt werden sollen, eine möglichst große Reichweite erzielen kann. Einsatzmöglichkeiten von QR-Codes ("digitaler Stolperstein") in örtlicher Nähe zu den bestehenden Stolpersteinen sollten unter Einbindung der bestehenden Initiative sowie der Eigentümer geprüft werden, sofern diese beteiligt werden müssten. Unterstützung und Einbindung in eine übergreifende Förderung digitaler Erinnerungskultur verdienen auch innovative Ideen wie jene der Initiative 9. November e.V., die mit Augmented-Reality-Technik zerstörte Synagogen als Orte des Gedenkens wieder erlebbar machen wollen. Die mit dieser Anfrage angeregten Maßnahmen sollen nicht die Eigeninitiative ersetzen, sondern unterstützen. Eine von der Stadt unterstützte digitale Plattform könnte bestenfalls so partizipativ sein, dass z.B. auch Schulklassen, die die Aufarbeitung der Vergangenheit als Projekt betreiben, ihre Projektergebnisse veröffentlichen können. Die Politik kann bei der Netzwerkbildung und Infrastrukturbereitstellung helfen. Neue Formen digitaler Erinnerungskultur bieten neue Möglichkeiten, gegen das Vergessen anzuarbeiten, erfordern aber Vernetzung und finanzielle Unterstützung. Es wäre bedauerlich, wenn die akribische Aufarbeitung von Biografien Frankfurter Opfer nicht so viele Bürger erreicht wie nur möglich. Dabei muss auch den neuen medialen Gewohnheiten jüngerer Generationen Rechnung getragen werden, die über digitale Kanäle aufnahmefähiger sind als über die konventionellen analogen Wege. Bislang bleibt die Stadt Frankfurt hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Erinnerung an jüdisches Leben im Frankfurter Süden und die Biografien der Opfer des Holocaust muss auch für kommende Generationen bewahrt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 965 2021 Die Vorlage OF 221/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche

27.09.2013 · Aktualisiert: 11.11.2019

S A C H S T A N D : Initiative vom 27.09.2013, OI 36 entstanden aus Vorlage: OF 675/5 vom 08.09.2013 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche Vorgang: OM 2149/13 OBR 5; ST 1190/13 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die zwischen der Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße eingeschlossene östliche Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" zu benennen. Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder, die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die keine Menschen hatten, die sich ihrer annahmen. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Nachdem die Oberin Frieda Amram im Juli 1942 inhaftiert worden ist und nicht wieder zurückkehrte, übernahm ihre Schwester Goldina Hirschberg als Interimsleiterin die Verantwortung. Mitte September 1942 wurden Goldina Hirschberg, ihr Mann, ihre Mutter und Betreuerinnen mit den Kindern in das Getto Theresienstadt deportiert. Von dieser Gruppe erlebten nur drei Kinder ihre Befreiung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ließ der neue Eigentümer die Liegenschaften Hans-Thoma-Straße 22 - 24 abreißen und bebaute die Grundstücke neu. Herr Pfarrer Volker Mahnkopp hat in einer umfassenden Dokumentation die Geschichte der verfolgten Personen im Frankfurter Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 rekonstruiert und den Mitmenschen, die in diesem Haus gelebt und gearbeitet haben, einen Namen und eine Identität gegeben. Der Ortsbeirat hält den zwischen der Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße liegenden Platz für geeignet, dieser Menschen zu gedenken. Die in der Stellungnahme des Magistrates vom 05.08.2013, ST 1190, zum Ausdruck gebrachten Bedenken sieht der Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2149 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1190 Bericht des Magistrats vom 17.01.2014, B 10 Bericht des Magistrats vom 24.11.2014, B 435 Bericht des Magistrats vom 11.11.2016, B 284 Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 212 Versandpaket: 02.10.2013 Aktenzeichen: 62 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e..V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Umbenennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche

08.09.2013 · Aktualisiert: 10.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 675/5 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Umbenennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche Vorgang: ST 1190/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossene östliche Freifläche gem. § 3 (3) 2 Ziffer 1 GOOBR in "Platz der vergessenen Kinder" umzubenennen. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die keine Menschen hatten, die sich ihrer annahmen. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. [. .] Nachdem die Oberin Frida Amram im Juli 1942 inhaftiert worden ist und nicht wieder zurückkehrte, übernahm ihre Schwester Goldina Hirschberg als Interims-Leiterin die Verantwortung. Mitte September 1942 wurden Goldina Hirschberg, ihr Mann, ihre Mutter und Betreuerinnen mit den Kindern in das Ghetto Theresienstadt deportiert. Von dieser Gruppe erlebten nur drei Kinder ihre Befreiung. [. .] Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ließ der neue Eigentümer die Liegenschaften Hans-Thoma-Straße 22 - 24 abreißen und bebaute die Grundstücke neu. Herr Pfarrer Volker Mahnkopp hat in einer umfassenden Dokumentation die Geschichte der verfolgten Personen im Frankfurter Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e.V. - Hans-Thoma-Straße 24 rekonstruiert und hat den Mitmenschen, die in diesem Haus gelebt und gearbeitet haben, einen Namen und eine Identität gegeben. Der Ortsbeirat hält den zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße liegenden Platz für geeignet, dieser Menschen zu gedenken. Die in der Stellungnahme des Magistrates vom 05.08.2013, ST 1190 zum Ausdruck gebrachten Bedenken sieht der Ortsbeirat nicht. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 36 2013 Die Vorlage OF 675/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24

19.04.2013 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2149 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 31.03.2013 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die zwischen der Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße eingeschlossene Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" zu benennen; 2. eine Planung zur Umgestaltung des zwischen der Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße eingeschlossenen Platzes zu erarbeiten. Die Planung soll die folgenden Elemente beinhalten: - Entfernung der Litfaßsäule; - Verlegung der Fahrradständer; - Anlage einer gärtnerisch zu nutzenden Fläche in der Mitte; 3. in Zusammenarbeit mit Kunsteinrichtungen der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat 5 eine geeignete Skulptur zu entwerfen, die in den Mittelpunkt der gärtnerisch zu nutzenden Fläche platziert werden soll und 4. zusammen mit dem Ortsbeirat 5 eine geeignete Gedenktafel zu entwerfen, die auch an der gärtnerisch zu nutzenden Fläche angebracht werden soll. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder, die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die keine Menschen hatten, die sich ihrer annahmen. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Nachdem die Oberin Frieda Amram im Juli 1942 inhaftiert worden ist und nicht wieder zurückkehrte, übernahm ihre Schwester Goldina Hirschberg als Interimsleiterin die Verantwortung. Mitte September 1942 wurden Goldina Hirschberg, ihr Mann, ihre Mutter und Betreuerinnen mit den Kindern in das Getto Theresienstadt deportiert. Von dieser Gruppe erlebten nur drei Kinder ihre Befreiung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ließ der neue Eigentümer die Liegenschaften Hans-Thoma-Straße 22 - 24 abreißen und bebaute die Grundstücke neu. Herr Pfarrer Volker Mahnkopp hat in einer umfassenden Dokumentation die Geschichte der verfolgten Personen im Frankfurter Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 rekonstruiert und den Mitmenschen, die in diesem Haus gelebt und gearbeitet haben, einen Namen und eine Identität gegeben. Der Ortsbeirat hält den zwischen der Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße liegenden Platz für geeignet, dieser Menschen zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1190 Antrag vom 08.09.2013, OF 676/5 Etatanregung vom 27.09.2013, EA 241 Initiative vom 27.09.2013, OI 36 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2540 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e..V. in der Hans-Thoma-Straße 24

31.03.2013 · Aktualisiert: 25.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2013, OF 568/5 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossene Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" zu benennen, 2. eine Planung zur Umgestaltung des zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen Platzes zu erarbeiten. Die Planung soll die folgenden Elemente beinhalten: - Entfernung der Litfaßsäule - Verlegung der Fahrradständer - Anlage einer gärtnerisch zu nutzenden Fläche in der Mitte, 3. in Zusammenarbeit mit Kunsteinrichtungen der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat eine geeignete Skulptur zu entwerfen, die in den Mittelpunkt der gärtnerisch zu nutzenden Fläche platziert werden soll und 4. zusammen mit dem Ortsbeirat eine geeignete Gedenktafel zu entwerfen, die auch an der gärtnerisch zu nutzenden Fläche angebracht werden soll. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die keine Menschen hatten, die sich ihrer annahmen. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. [. .] Nachdem die Oberin Frida Amram im Juli 1942 inhaftiert worden ist und nicht wieder zurückkehrte, übernahm ihre Schwester Goldina Hirschberg als Interims-Leiterin die Verantwortung. Mitte September 1942 wurden Goldina Hirschberg, ihr Mann, ihre Mutter und Betreuerinnen mit den Kindern in das Ghetto Theresienstadt deportiert. Von dieser Gruppe erlebten nur drei Kinder ihre Befreiung. [. .] Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ließ der neue Eigentümer die Liegenschaften Hans-Thoma-Straße 22 - 24 abreißen und bebaute die Grundstücke neu. Herr Pfarrer Volker Mahnkopp hat in einer umfassenden Dokumentation die Geschichte der verfolgten Personen im Frankfurter Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e.V. - Hans-Thoma-Straße 24 rekonstruiert und hat den Mitmenschen, die in diesem Haus gelebt und gearbeitet haben, einen Namen und eine Identität gegeben. Der Ortsbeirat hält den zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße liegenden Platz für geeignet, dieser Menschen zu gedenken. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2149 2013 Die Vorlage OF 568/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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